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Hinreichende Umsetzung bei bloßer Formulierungsänderung

Hinreichende Umsetzung bei bloßer Formulierungsänderung

29. August 2025

2 Kommentare

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Nach der Verbrauchsgüterkaufrichtlinie sind Vereinbarungen, durch welche die mit der Richtlinie gewährten Rechte eingeschränkt werden, für den Verbraucher nicht bindend. § 476 Abs. 1 BGB sieht dagegen vor, dass der Unternehmer sich auf solche Vereinbarungen nicht berufen kann.

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