Hypothetische Reserveursache (vor § 13 StGB)


Was versteht man im Strafrecht unter einer „hypothetischen Reserveursache“?

Eine hypothetische Reserveursache ist ein Umstand, der den Erfolg ebenfalls, aber zeitlich später herbeigeführt hätte und für die Kausalitätsfrage außer Betracht bleibt.

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