Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Zivilprozessrecht
Tenorierung einer Klage gem. § 255 ZPO
Tenorierung einer Klage gem. § 255 ZPO
9. Mai 2023
10 Kommentare
4,7 ★ (10.203 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K ist Eigentümer eines Chorarchivs und begehrt dessen Herausgabe von B nach § 985 BGB im Klagewege. In einem Rechtsstreit möchte er gleichzeitig Schadensersatz geltend machen, falls B das Archiv nicht herausgibt. B bestreitet das Eigentum des K.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Tenorierung einer Klage gem. § 255 ZPO
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Sind auf den Anspruch des K aus § 985 BGB §§ 280 Abs. 1, 3, 281 BGB anwendbar?
Genau, so ist das!
2. Kann K im Rechtsstreit mit B gleichzeitig die Ansprüche auf Herausgabe des Chorarchivs und auf Schadensersatz wegen Nichtherausgabe geltend machen?
Ja, in der Tat!
3. Kann K durchsetzen, dass das Gericht dem B im Urteil eine Frist zur Herausgabe im Sinne des § 281 BGB setzt?
Ja!
4. Kann K, obwohl noch nicht alle Anspruchsvoraussetzungen der §§ 985, 281 Abs. 1 BGB vorliegen, den Anspruch bereits jetzt klageweise geltend machen?
Genau, so ist das!
5. Erlischt das Wahlrecht des Klägers zwischen Herausgabe und Schadensersatz immer durch die Klageerhebung?
Nein, das trifft nicht zu!
6. Muss K, um sich das Wahlrecht zu erhalten, dies ausdrücklich beantragen?
Ja!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!