Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungs- und Unterlassungklage
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 2 (Klage auf Herausgabe)
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 2 (Klage auf Herausgabe)
14. Februar 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (10.213 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die rechtsradikale R schwingt auf einer Kundgebung ihrer Partei eine Fahne mit Hakenkreuz (verbotenes Symbol, § 86a Abs. 1 StGB). Polizistin P konfisziert die Fahne. Nach der Veranstaltung will R ihre Fahne zurück.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: Standardfall 2 (Klage auf Herausgabe)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach erfolglosem Antrag bei der zuständigen Polizeibehörde klagt R. Die allgemeine Leistungsklage ist statthaft, wenn R schlichtes Verwaltungshandeln oder ein Unterlassen der Behörde begehrt.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Leistungsvornahmeklage (allgemeine Leistungsklage) muss von der Verpflichtungsklage abgegrenzt werden.
Ja, in der Tat!
3. R begehrt den Erlass eines Verwaltungsakts. Statthaft ist die Verpflichtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 2 VwGO).
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Simon
1.5.2022, 01:00:20
Unter Zugrundelegung bayerischen (Polizei-)Rechts: Könnte man auch annehmen, dass R sowohl Anfechtungs- bzw. Verpflichtungs- als auch allg.
Leistungsklage(iRd obj. Klagehäufung nach § 44 VwGO) erheben muss? Die
Sicherstellungnach Art. 25 BayPAG ist mE als DauerVA einzuordnen, der die Verwahrung der Sache rechtfertigt, vgl. Lisken/Denninger, HdB des PolizeiR, 7. Aufl. 2021, Rn. 608. Damit müsste dieser VA doch erst durch
Anfechtungsklageoder (bei Bestandskraft) durch
Verpflichtungsklagegerichtet auf Rücknahme gem. Art. 48 BayVwVfG (die
Sicherstellungwird durch Wegfall ihrer VSS ex nunc
rechtswidrig) "beseitigt" werden. Erst dann könnte allg.
Leistungsklageauf Herausgabe der Sache gem. Art. 28 II BayPAG erhoben werden. Oder erledigt sich der VA iSd Art. 43 II BayVwVfG automatisch mit Wegfall seiner VSS (wohl entgegen des Wortlauts von Art. 28 I BayPAG, der davon spricht, dass die
Sicherstellungbeendet werden müsse), sodass R nur allg.
Leistungsklagezu erheben braucht? Hoffe, meine Überlegungen sind nicht zu abwegig :)

Lukas_Mengestu
4.5.2022, 14:54:45
Hallo Simon, sehr guter Punkt. Wenn die
Sicherstellungsanordnung weiterhin wirksam ist, so wäre in der Tat diese mit der
Anfechtungsklageanzugreifen und mit einem Antrag auf Folgenbeseitigung (§ 113 Abs. 1 S. 2 VwGO) zu verbinden (vgl. Senftl, in: BeckOK-PolR Bayern, 18.Ed. 1.3.2922, PAG Art. 28 RdNr. 25 f.). Anders ist dies dagegen, wenn nachträglich die - anfänglich noch vorliegenden - Voraussetzungen für eine
Sicherstellungwegfallen. Zwar könnte man hier durchaus auch darüber nachdenken, dass zunächst die noch bestehende Anordnung mit der
Anfechtungsklageangefochten werden müsste. Dann würde der Anspruch aus Art. 28 Abs. 2 PAG letztlich leerlaufen, da dann stets die Herausgabe über den
Annexantragbewirkt werden könnte. Auch der BayVGH vertritt insoweit, dass man nicht zunächst die
Sicherstellungsanordnung angreifen muss, sondern direkt die
Leistungsklagestatthaft ist (vgl. VGH München, 15.11.2016 - 10 BV 15.1049 ) BeckRS 2016, 110049 RdNr. 35). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Unterfertigter
17.1.2024, 14:01:03
Ist hier nicht gemäß actus-contrarius-Theorie auch die
Statthaftigkeiteiner
Verpflichtungsklagegut vertretbar?

Natze
19.2.2024, 19:39:09
Habe ich mir auch gedacht. Die Beschlagnahmung stellt doch einen VA dar? Oder ist das die ältere Mindermeinung?
Busches Bester
22.2.2024, 11:50:46
Das ist richtig, aber dafür wäre es erforderlich, dass der Verwaltungsakt erst zurückgenommen müsste. Diese Rücknahme wäre ein Verwaltungsakt nach der Actus-Contrarius-Theorie. Daran kann man denken, wenn der VA sich hier nicht erledigt hat, weil z.B. noch kein
Kostenbescheiderlassen wurde. Wenn aber Kosten nicht entstanden sind, ist auch kein Aufhebungs-VA erforderlich, sodass sich der ursprüngliche VA erledigt hat und eine
allgemeine Leistungsklageauf Herausgabe statthaft ist.

Natze
22.2.2024, 11:59:00
Super, danke dir :)