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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Klagegegner (Rechtsträgerprinzip)
Die Behörde B errichtet in der niedersächsischen Gemeinde G ein Coronatestzelt vor dem Grundstück des Ehepaar Lohses. Frau Lohse (L) ist der Meinung, das Zelt würde teilweise auch auf ihrem Grundstück stehen. Sie will, dass es abgebaut wird. L fragt sich, gegen wen sie ihre Klage richten muss.
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Qualifiziertes Rechtsschutzbedürfnis: Vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Handeln (Fall 1)
Die Gemeinschaft der Zauberhüte (Z) erfährt, dass Bürgermeisterin B erstmalig eine Warnung vor Z auf der offiziellen Webseite der Stadt veröffentlichen will. Z will den zu erwartenden irreparablen Imageschaden und Verlust von Mitgliedern abwenden und begehrt, dass B nichts veröffentlicht.
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Zulässigkeit der allgemeinen Leistungsklage: Vorverfahren und Frist?
Die zuständige Behörde B hat Landwirtin L eine Agrarsubvention bewilligt. Zum angesagten Termin erhält L allerdings keine Zahlung. Es vergehen zwei Monate, ohne dass die Zahlung erfolgt. L schimpft über die unzuverlässige Verwaltung und will klagen.
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Fälle der Klagebefugnis: vorbeugende Unterlassungsklage bei erstmaligem Handeln
Die religiöse Gemeinschaft der Zauberhüte (Z) erfährt, dass Bürgermeisterin B eine Warnung vor Z auf der offiziellen Internetseite der Stadt veröffentlichen will. Z will den zu erwartenden irreparablen Imageschaden und den Verlust von Mitgliedern abwenden und begehrt, dass B nichts veröffentlicht.
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Fälle der Klagebefugnis: Leistungsklage auf Leistung
A stellt bei Behörde B einen Antrag auf Akteneinsicht im Zusammenhang eines Bauprojekts in der Nachbarschaft. B bewilligt A per Bescheid Akteneinsicht. An dem Tag, als A Einsicht nehmen will, hat Sachbearbeiterin S schlecht geschlafen und verweigert genervt die Akteneinsicht.
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Anforderungen an die Klagebefugnis bei Leistungsvornahmeklage / Klage auf schlichtes Verwaltungshandeln
Carlotta Calathea (C) errichtet einen botanischen Garten. Die Gemeinde G hatte ihr in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesagt, sich finanziell zu beteiligen. Als C das Geld fordert, zahlt G nicht. C ist der Meinung, sie habe einen Anspruch auf das Geld.
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Erfordernis einer Klagebefugnis
Carlotta Calathea (C) errichtet einen botanischen Garten. Die Gemeinde G hatte ihr in einem öffentlich-rechtlichen Vertrag zugesagt, sich finanziell zu beteiligen. Als C das Geld fordert, zahlt G nicht.
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Statthaftigkeit Leistungsklage: Einwirkungsanspruch bei privatrechtlich betriebener öffentlicher Einrichtung
Eine öffentliche Einrichtung in der Gemeinde U ist die Stadthalle. Betrieben wird diese durch die Stadthalle-GmbH, die zu 100% der U gehört. U verweigert der P-Partei die Anmietung der Stadthalle für ihre Wahlkampfveranstaltung. P-Parteivorsitzende V ist empört.
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Statthaftigkeit Leistungsklage: Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Gewährung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben Ms Grundstück. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die Behörde bewilligt ihren Antrag. Als M Einsicht nehmen will, verweigert ihr der schlecht gelaunte Behördenmitarbeiter S die Einsicht.
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Abgrenzung zur Verpflichtungsklage: Bewilligung von Akteneinsicht
Die Gemeinde G plant die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage neben dem Grundstück der M. M stellt einen Antrag auf Einsicht in die Baupläne. Die zuständige Behörde lehnt den Antrag der M unter Verweis auf entgegenstehende Geschäftsgeheimnisse Dritter ab.