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Handelsrecht
Die Handelsfirma
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
20. Juni 2023
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jette Just und Merle Müller sind Gesellschafterinnen des unter der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ geführten Juweliergeschäfts. Jette Just tritt aus der Gesellschaft aus und willigt in die Fortführung mit ihrem Namen in der Firma noch für sechs Monate nach ihrem Ausscheiden ein. An ihre Stelle tritt Karo Kling.
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Einordnung des Falls
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann beim Austritt eines namensgebenden Gesellschafters die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 24 Abs. 1 HGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bedarf die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ der Einwilligung von Jette Just (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Genau, so ist das!
3. Hat J in die Firmenfortführung ausdrücklich eingewilligt (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Ja, in der Tat!
4. Ist die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ firmenrechtlich zulässig (§ 18ff. HGB)?
Ja!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Dogu
1.3.2024, 10:15:47
Ich bin bisher im Zivilrecht davon ausgegangen, dass "ausdrücklich" regelmäßig ein Gegensatz zu "
konkludent" darstellt (v.a. im Verbraucherbereich). Ist das im Handelsrecht nicht so?

Lukas_Mengestu
1.3.2024, 10:31:05
Hallo Dogu, bei §§ 22,24 HGB wird "ausdrücklich" tatsächlich etwas weiter ausgelegt, sodass es vor allem auf eine zweifelsfreie und eindeutige Erklärung ankokmmt (BeckOK HGB/Bömeke, 41. Ed. 1.1.2024, HGB § 24 Rn. 28). Als Beispiel für eine
konkludente Zustimmung wird hier zB die Mitunterzeichnung der Handelsregisteranmeldung angeführt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
10.4.2024, 15:00:47
Ist hier die Einwilligung der J nicht unter eine Zeitbestimmung gestellt, sodass die Firmenfortführung nach Ablauf von 6 Monaten gem. §§ 163, 158 II BGB unwirksam würde?

ahimes
20.5.2024, 12:23:53
Interessiert mich jetzt aber auch!
in persona
13.8.2024, 12:24:46
same^^

Sebastian Schmitt
18.9.2024, 13:22:23
Hallo @[Matschegenga](138216), das hast Du völlig richtig erkannt! Die Einwilligung nach § 24 II HGB kann nach wohl allgM auch befristet abgegeben werden (siehe nur MüKoHGB/Heidinger, 5. Aufl 2021, § 24 Rn 20; Hopt/Merkt, HGB, 43. Aufl 2024, § 24 Rn 11), was hier mit dem zeitlich bestimmten Endtermin der Fall ist. Ab diesem Zeitpunkt fehlt es dann an der erforderlichen Einwilligung für die Firmenfortführung. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team