Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Die Handelsfirma
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jette Just und Merle Müller sind Gesellschafterinnen des unter der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ geführten Juweliergeschäfts. Jette Just tritt aus der Gesellschaft aus und willigt in die Fortführung mit ihrem Namen in der Firma noch für sechs Monate nach ihrem Ausscheiden ein. An ihre Stelle tritt Karo Kling.
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Einordnung des Falls
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann beim Austritt eines namensgebenden Gesellschafters die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 24 Abs. 1 HGB)?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Bedarf die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ der Einwilligung von Jette Just (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Genau, so ist das!
3. Hat J in die Firmenfortführung ausdrücklich eingewilligt (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Ja, in der Tat!
4. Ist die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ firmenrechtlich zulässig (§ 18ff. HGB)?
Ja!
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