Fall zur Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB - Jurafuchs
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Jette Just und Merle Müller sind Gesellschafterinnen des unter der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ geführten Juweliergeschäfts. Jette Just tritt aus der Gesellschaft aus und willigt in die Fortführung mit ihrem Namen in der Firma noch für sechs Monate nach ihrem Ausscheiden ein. An ihre Stelle tritt Karo Kling.
Einordnung des Falls
Firmenfortführung bei Änderung des Gesellschafterbestands, § 24 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kann beim Austritt eines namensgebenden Gesellschafters die bisherige Firma fortgeführt werden (§ 24 Abs. 1 HGB)?
Ja!
2. Bedarf die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ der Einwilligung von Jette Just (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Genau, so ist das!
3. Hat J in die Firmenfortführung ausdrücklich eingewilligt (§ 24 Abs. 2 HGB)?
Ja, in der Tat!
4. Ist die Fortführung der Firma „Just & Müller Juweliere OHG“ firmenrechtlich zulässig (§ 18ff. HGB)?
Ja!
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Dogu
1.3.2024, 10:15:47
Ich bin bisher im Zivilrecht davon ausgegangen, dass "ausdrücklich" regelmäßig ein Gegensatz zu "konkludent" darstellt (v.a. im Verbraucherbereich). Ist das im Handelsrecht nicht so?
![Lukas_Mengestu](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__x133cq1so0il85q8i03wkixhy.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
Lukas_Mengestu
1.3.2024, 10:31:05
Hallo Dogu, bei §§ 22,24 HGB wird "ausdrücklich" tatsächlich etwas weiter ausgelegt, sodass es vor allem auf eine zweifelsfreie und eindeutige Erklärung ankokmmt (BeckOK HGB/Bömeke, 41. Ed. 1.1.2024, HGB § 24 Rn. 28). Als Beispiel für eine konkludente Zustimmung wird hier zB die Mitunterzeichnung der Handelsregisteranmeldung angeführt. Beste Grüße, Lukas- für das Jurafuchs-Team
Matschegenga
10.4.2024, 15:00:47
Ist hier die Einwilligung der J nicht unter eine Zeitbestimmung gestellt, sodass die Firmenfortführung nach Ablauf von 6 Monaten gem. §§ 163, 158 II BGB unwirksam würde?
![ahimes](/_next/image?url=https%3A%2F%2Fwissen.jurafuchs.de%2Fimage%2F%25252Fassets%25252Fsecure%25252Fusers%25252Favatar__asustkxviztdsgiaygthb.jpeg%3Ftype%3Draw&w=3840&q=75)
ahimes
20.5.2024, 12:23:53
Interessiert mich jetzt aber auch!