Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
4. April 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das im Handelsregister eingetragene Handelsgewerbe der Floristin F ist wegen stetig sinkender Auftragslage zum Kleingewerbe herabgesunken. F beantragt Löschung aus dem Handelsregister, um die Kaufmannseigenschaft zu beseitigen. Aufgrund eines Versehens beim Registergericht erfolgt die Löschung jedoch nicht.
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Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer in das Handelsregister eingetragen ist (§ 5 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F betreibt ein Gewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. F ist Kaufmann kraft willentlicher Eintragung im Handelsregister (§ 2 S. 1 HGB).
Nein!
4. F ist Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister (§ 5 HGB).
Genau, so ist das!
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