Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Das im Handelsregister eingetragene Handelsgewerbe der Floristin F ist wegen stetig sinkender Auftragslage zum Kleingewerbe herabgesunken. F beantragt Löschung aus dem Handelsregister, um die Kaufmannseigenschaft zu beseitigen. Aufgrund eines Versehens beim Registergericht erfolgt die Löschung jedoch nicht.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes iSv § 5 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kaufmann ist, wer in das Handelsregister eingetragen ist (§ 5 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. F betreibt ein Gewerbe (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. F ist Kaufmann kraft willentlicher Eintragung im Handelsregister (§ 2 S. 1 HGB).
Nein!
4. F ist Kaufmann kraft Eintragung im Handelsregister (§ 5 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
Jurafuchs kostenlos testen
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
der unerkannt geisteskranke E
17.5.2024, 14:54:45
M.E. widersprecht ihr euch, indem es hier als richtig gewertet wird, zu sagen, man könne gem. § 5 HGB Kaufmann kraft Eintragung sein. In einer früheren Aufgabe zu der Frage, wie man Kaufmann werden könne, wird das als falsch gewertet, da die Kaufmannseigenschaft in diesem Fall nicht begründet, sondern nur fingiert werde.
Johannes Nebe
31.7.2024, 15:51:02
Ich habe ein ähnliches Unbehagen, daher hier weiter im gleichen Thread. "Kaufmann ist, wer in das Handelsregister eingetragen ist (§ 5 HGB)." Ich finde diesen Satz schwierig. Wer in das Handelsregister eingetragen ist, ist Kaufmann -- richtig. Aber: Wer nicht in das Handelsregister eingetragen ist, ist kein Kaufmann (vereinbar mit dem zitierten Satz im Sinne von "Kaufmann ist nur ...") -- falsch.
Sebastian Schmitt
16.9.2024, 16:27:19
Hallo @[der
unerkannt geisteskranke E](199982), kannst Du vielleicht konkret sagen, auf welche andere/frühere Aufgabe Du dich beziehst? Wir haben zur Kaufmannseigenschaft davon einige, die ich sämtlich im Detail durchgehen müsste, was viel Zeit kostet. Falls Du die entsprechende Aufgabe gerade zur Hand hast, schaue ich mir das gerne mal näher an. Hallo @[Johannes Nebe](174311), ich kann durchaus nachvollziehen, dass man hier vorsichtig sein muss. Aus unseren Aussage den von Dir genannten Umkehrschluss zu ziehen, ist allerdings auch ein klarer Logikfehler, den unsere Aussage nicht hergibt. "Wenn A, dann B." heißt eben NICHT, dass sich daraus "Wenn nicht A, dann nicht B." ableiten lässt. Wir denken darüber nach, das zur Klarstellung in der Aufgabe ausdrücklich zu erwähnen, würden das aber idealerweise gerne mit evtl sonst nötigen Korrekturen "in einem Rutsch" erledigen. Wir warten daher für den Moment einmal ab, ob eine Rückmeldung des ursprünglichen Fragestellers kommt und wir die in Frage stehende(n) Aufgabe(n) auf diese Weise leicht identifizieren können. Viele Grüße, Sebastian - für das Jurafuchs-Team