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Auslegung - besondere gesetzliche Regelungen (Fall)
Sachverhalt
Reduziert auf das Wesentliche
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Anfechtung von Testamenten – Überblicksfall (Fall)
E hat den Bekannten B in seinem Testament als Alleinerben eingesetzt. Nach dem Erbfall stellt sich heraus, dass er eigentlich nicht B, sondern einen anderen Bekannten gemeint hat. Wer das ist, lässt sich jedoch nicht mehr aufklären. Die Nichte N ficht als gesetzliche Erbin das Testament an.

Anfechtung von Testamenten – Motivirrtum 1 (Fall)
Erblasser E hat drei Söhne, von denen lediglich der S studiert hat. Da er auf seinen Sohn S aufgrund des bestanden Juraexamens besonders stolz ist, setzt er ihn als alleinigen Erben im Testament ein und enterbt die beiden Söhne M und N. Tatsächlich hatte S das Studium schon nach 3 Semestern abgebrochen und das Examen nie angetreten.