Pillar 1: Mitigation 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Inselstaat I findet, dass Schwerindustriestaat S reichlich spät dran ist, als Vertragspartei des Pariser Abkommens seine Treibhausgase zu reduzieren, und hätte seine Pflichten schon längst erfüllen müssen. S hat bislang gar nichts unternommen.
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Einordnung des Falls
Pillar 1: Mitigation 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kernanliegen des Pariser Abkommens ist eine Reduktion der durchschnittlichen Erderwärmung auf 2, idealerweise 1,5 Grad Celsius.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Als Vertragspartei des Pariser Abkommens ist S verpflichtet, seine Treibhausgase auf einen bestimmten Maximalwert zu reduzieren.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die Vertragsparteien des Pariser Abkommens sind verbindlich verpflichtet, Beiträge zur Erreichung des 1,5- bzw. 2-Grad-Ziels innerstaatlich zu bestimmen.
Ja!
4. Da S bislang gar nichts unternommen hat, verstößt S gegen seine Pflicht aus dem Pariser Abkommen, „nationally determined contributions“ zu erarbeiten.
Genau, so ist das!
Fundstellen
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