Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
11. Juli 2025
6 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist als Ressortleiter bei Unternehmerin U tätig. U entschließt sich, künftig selbst die Ressortleitung zu übernehmen. Infolgedessen kündigt U dem R ordentlich. Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten existieren nicht und die Sozialauswahl war ordnungsgemäß.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung könnte durch betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Genau, so ist das!
2. Es liegt eine gestalterische unternehmerische Entscheidung der U vor.
Ja, in der Tat!
3. Die unternehmerische Entscheidung beruht auf einem dringenden betrieblichen Grund.
Ja!
4. Durch diese Neuorganisation der Ressortleitung ist die Beschäftigungsmöglichkeit des R weggefallen.
Genau, so ist das!
5. Die betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt und somit wirksam.
Ja, in der Tat!
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