Zivilrechtliche Nebengebiete
Arbeitsrecht
Beendigung des Arbeitsverhältnisses
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
R ist als Ressortleiter bei Unternehmerin U tätig. U entschließt sich, künftig selbst die Ressortleitung zu übernehmen. Infolgedessen kündigt U dem R ordentlich. Anderweitige Beschäftigungsmöglichkeiten existieren nicht und die Sozialauswahl war ordnungsgemäß.
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Einordnung des Falls
Wegfall der Beschäftigungsmöglichkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung könnte durch betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegt eine gestalterische unternehmerische Entscheidung der U vor.
Ja, in der Tat!
3. Die unternehmerische Entscheidung beruht auf einem dringenden betrieblichen Grund.
Ja!
4. Durch diese Neuorganisation der Ressortleitung ist die Beschäftigungsmöglichkeit des R weggefallen.
Genau, so ist das!
5. Die betriebsbedingte Kündigung ist sozial gerechtfertigt und somit wirksam.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Juragott
4.7.2022, 12:29:17
Aus dem Sachverhalt ist es meines Erachtens nicht ersichtlich, warum hier ein „dringender“ betrieblicher Grund vorliegt. Oder ist alleine die Entscheidung der U ausreichend für das Merkmal „dringend“ ?
Nora Mommsen
8.7.2022, 14:11:50
Hallo Juragott, in der Tat nimmt das Gericht keine "Vernünftigkeitskontrolle" der Entscheidung betrieblicher Restrukturierung vor, sondern lediglich eine Willkürkontrolle. Sofern aber diese Entscheidung nicht willkürlich getroffen wird und dadurch der Arbeitsplatz wegfällt, stellt es einen dringenden betrieblichen Grund dar. Eine genauere Ausführung dazu findest du auch in den Antworten zu den Fragen in diesem Fall. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team