Vorratskündigung
4. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Arbeitgeberin A kündigt Reinigungskraft R ordentlich, nachdem ein Reinigungsauftrag mit einer Hochschule auslief. Zur Begründung führt A an, dass sie sich zwar an der Neuausschreibung beteiligt habe, aber noch offen sei, ob A den Auftrag noch einmal erhalte.
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Einordnung des Falls
Vorratskündigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die Kündigung könnte durch betriebsbedingte Gründe sozial gerechtfertigt sein (§ 1 Abs. 2 KSchG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Es liegen bei Ausspruch der Kündigung dringende betriebliche Erfordernisse vor, sodass die vorsorgliche Beendigungskündigung sozial gerechtfertigt ist.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. A könnte die Kündigung jedoch unter der Bedingung ausprechen, dass sie den Auftrag nicht erhält.
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

G0d0fMischief
18.1.2025, 09:55:09
Ich bin mir nicht mehr ganz sicher, aber wird für die Bedingungsfeindlichkeit der
Gestaltungsrechtenicht § 388 S. 2 BGB analog angewendet?
Anni.ka.de
4.2.2025, 16:25:34
Ja, so habe ich mir das auch gemerkt. Das ist ja das gleiche wie bei der Anfechtung. Die ist ja auch bedingungsfeindlich. Dort wird es auch auf § 388 S. 2 BGB gestützt. Ich bin mir jedoch nicht ganz sicher, ob es analog anzuwenden ist.