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Arbeitsrecht

Beendigung des Arbeitsverhältnisses

Grundfall: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

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Grundfall: Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes

17. April 2026

2 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Gastronomin G, die ihr Restaurant seit 2016 betreibt, beschäftigt 13 Vollzeit-Kellner. Im April 2022 kündigte G dem Kellner K, der von Anfang an dabei war, ordentlich zum Ende der Kündigungsfrist. Dies erfolgte ohne Vorliegen eines besonderen Grundes.

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