Außerordentliche Kündigung
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Blumenhändlerin B kündigt Mitarbeiter M außerordentlich. M beruft sich auf seinen individuellen Kündigungsschutz nach dem KSchG.
Einordnung des Falls
Außerordentliche Kündigung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der individuelle Kündigungsschutz nach § 1 Abs. 2 KSchG gilt auch für außerordentliche Kündigungen (sachlicher Anwendungsbereich).
Nein, das trifft nicht zu!
2. Außerordentliche Kündigungen unterfallen allerdings prozessual dem KSchG.
Ja!