Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Standardbeispiel
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Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Standardbeispiel
30. März 2026
4 Kommentare
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsstudent R nimmt an einer Vorlesung von Professors P teil. P beginnt jede Vorlesung mit einem Ave-Maria und erwartet von seinen Studierenden, dass diese das Gebet aktiv mitsprechen. R ist Atheist und verweigert sich des Betens, woraufhin P dem R in der Klausur null Punkte gibt.
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