Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Standardbeispiel
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Standardbeispiel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rechtsstudent R nimmt an einer Vorlesung von Professors P teil. P beginnt jede Vorlesung mit einem Ave-Maria und erwartet von seinen Studierenden, dass diese das Gebet aktiv mitsprechen. R ist Atheist und verweigert sich des Betens, woraufhin P dem R in der Klausur null Punkte gibt.
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Einordnung des Falls
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Standardbeispiel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist R in seiner Freiheit betroffen, seinen Glauben zu bilden, zu äußern oder sein Verhalten danach auszurichten?
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Umfasst die Glaubensfreiheit auch das Recht, keinen Glauben zu bilden, keinen Glauben zu bekennen und nicht glaubensgeleitet zu handeln?
Ja, in der Tat!
3. Die negative Glaubensfreiheit des R umfasst es, dass er generell nicht mit den Glaubensüberzeugungen anderer - also auch nicht mit der Glaubensüberzeugung von Professor P - konfrontiert werden muss.
Nein!
4. Die negative Glaubensfreiheit schützt vor Zwangslagen, einen Glauben bilden oder sich an religiös geleitetem Bekenntnis bzw. Handlungen beteiligen zu müssen.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Raphaeljura
18.5.2023, 00:51:42
Unterscheidet man bei der negativen Glaubensfreiheit auch in Forum internum und Forum extrernum ?
Nora Mommsen
18.5.2023, 10:00:46
Hallo Raphaeljura, der Terminus wird im Kontext der negativen Glaubensfreiheit nicht verwendet. Nicht destotrotz wird aber sowohl die Freheit keinen Glauben zu haben und auch die Freiheit von Offenbahrungspflichten und Zwang zu religiösen Bekenntnissen, Riten und ähnlichem geschützt. (vgl. Jarass/Pieroth, GG Art. 4 Rn. 13). Beste Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Bubbles
7.10.2023, 18:49:09
In dem Abschnitt zur Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit wird an m
ehreren Stellen - und auch in diesem Fall - mehrfach erwähnt, dass Ausführungen zu der Rechtfertigungsebene an anderer Stelle zu finden sind. Wo finde ich das? Einen entsprechenden Reiter oder Ausführungen innerhalb der Kurse habe ich bislang nicht gefunden.