Öffentliches Recht
Grundrechte
Glaubens- und Weltanschauungsfreiheit (Art. 4 GG)
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Vertiefungsbeispiel
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Vertiefungsbeispiel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B ist von der katholischen Kirche enttäuscht und zum Buddhismus konvertiert. Von seiner alten Religion will er nichts mehr hören und sehen. Daher begehrt B beim Gemeinderat, das Glockengeläut der Dorfkirche umgehend abzustellen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Negative Religions- und Weltanschauungsfreiheit: Vertiefungsbeispiel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Die negative Glaubensfreiheit des B gibt ihm das Recht, aus der katholischen Kirche auszutreten (Art. 4 Abs. 1 und 2 GG).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Von der Ausübung seiner negativen Glaubensfreiheit ist umfasst, dass B nie wieder mit seiner alten Religion und ihrem Glockengeläut konfrontiert werden muss.
Nein, das trifft nicht zu!
3. Die negative Glaubensfreiheit schützt B davor, dem Glockengeläut als Aufruf zum Gebet Folge leisten zu müssen.
Ja!
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