Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2: Schließung von Schutzlücken)
Recht auf Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme 2: Schließung von Schutzlücken)
19. Juli 2025
9 Kommentare
4,8 ★ (44.042 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Eine gesetzliche Regelung erlaubt es den Behörden, sog. Onlinedurchsuchungen durchzuführen. Dabei werden die PCs (sog. informationstechnische Systeme) straftatverdächtiger Personen mittels heimlich installierter Software ausgespäht. Betroffene B legt Verfassungsbeschwerde ein.
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