Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren

Gesetzesinitiative der Bundesregierung - Zeitgleiche Zuleitung (Art. 76 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

4,8(14.906 mal geöffnet in Jurafuchs)

Gesetzesinitiative der Bundesregierung - Zeitgleiche Zuleitung (Art. 76 Abs. 1 Var. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

22. März 2026

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Bundesregierung will die Ausgaben von Bund und Ländern weiter senken. Sie bringt einige Wochen später eine Gesetzesvorlage zur Abschaffung des Wohngeldes beim Bundestag ein. Zeitgleich leitet sie dem Bundesrat die Gesetzesvorlage zu.

Diesen Fall lösen 77,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Wie funktioniert Jurafuchs?

Jurafuchs
Eine Besprechung von:
Jurafuchs Brand
facebook
facebook
facebook
instagram

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!

Weitere für Dich ausgewählte Fälle

Jurafuchs

Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

Die Bundesregierung will als nächstes die Erbschaftssteuer abschaffen. Da sie einen öffentlichen Aufschrei befürchtet, will sie das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen. Daher schreibt die Bundesregierung eine „Formulierungshilfe“ für eine Gesetzesvorlage. Auf Grundlage dieser Formulierungshilfe bringt die F-Fraktion, welche die Regierung stützt, eine Gesetzesvorlage beim Bundestag ein.

Fall lesen

Jurafuchs

Gesetzesinitiative durch Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 S. 1 GG)

Der Bundesrat will das von der Bundesregierung gesparte Geld in den innerdeutschen Schienenverkehr (Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG) stecken. Er leitet der Bundesregierung eine als „Bessere-Bahn-Gesetz“ bezeichnete Gesetzesvorlage zu. Die Bundesregierung leitet sie nach fünf Wochen dem Bundestag zu.

Fall lesen