Öffentliches Recht

Staatsorganisations-Recht

Gesetzgebungsverfahren

Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

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Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)

1. April 2026

10 Kommentare

leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Die Bundesregierung will als nächstes die Erbschaftssteuer abschaffen. Da sie einen öffentlichen Aufschrei befürchtet, will sie das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen. Daher schreibt die Bundesregierung eine „Formulierungshilfe“ für eine Gesetzesvorlage. Auf Grundlage dieser Formulierungshilfe bringt die F-Fraktion, welche die Regierung stützt, eine Gesetzesvorlage beim Bundestag ein.

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