Öffentliches Recht
Staatsorganisations-Recht
Gesetzgebungsverfahren
Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
Verkappte Regierungsvorlage (Art. 76 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 GG)
3. September 2025
6 Kommentare
4,8 ★ (15.629 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Bundesregierung will als nächstes die Erbschaftssteuer abschaffen. Da sie einen öffentlichen Aufschrei befürchtet, will sie das Gesetzgebungsverfahren möglichst schnell hinter sich bringen. Daher schreibt die Bundesregierung eine „Formulierungshilfe“ für eine Gesetzesvorlage. Auf Grundlage dieser Formulierungshilfe bringt die F-Fraktion, welche die Regierung stützt, eine Gesetzesvorlage beim Bundestag ein.
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