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Gesetzesinitiative durch Bundesrat (Art. 76 Abs. 1 Var. 3, Abs. 3 S. 1 GG)

einfach
schwer68 % lösen richtig
8. Juni 2026
18 Kommentare

Sachverhalt

Reduziert auf das Wesentliche
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Der Bundesrat will das von der Bundesregierung gesparte Geld in den innerdeutschen Schienenverkehr (Art. 73 Abs. 1 Nr. 6a GG) stecken. Er leitet der Bundesregierung eine als „Bessere-Bahn-Gesetz“ bezeichnete Gesetzesvorlage zu. Die Bundesregierung leitet sie nach fünf Wochen dem Bundestag zu.

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