Öffentliches Recht
Baurecht: Bauplanungsrecht
Beplanter Innenbereich (§ 30 BauGB)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)
4. Juli 2025
14 Kommentare
4,8 ★ (11.579 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Priester P will die Kellerräume seiner Kirche nutzen, um verstorbene Geistliche beizusetzen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Industriegebiet aus.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Zulässigkeit eines Vorhabens im Industriegebiet (Ausnahme)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Eine Krypta ist im Industriegebiet allgemein zulässig (§ 9 Abs. 2 BauNVO).
Nein!
2. Ist die Krypta eine ausnahmsweise zulässige „Anlage für kirchliche Zwecke“ nach § 31 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 9 Abs. 3 Nr. 2 BauNVO?
Genau, so ist das!
3. Der ausnahmsweisen Zulässigkeit der Krypta kann die ungeschriebene Voraussetzung der Gebietsverträglichkeit entgegenstehen.
Ja, in der Tat!
4. Ist die Krypta im Industriegebiet gebietsverträglich?
Nein!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

Denislav Tersiski
31.8.2023, 23:38:01
Ich verstehe nicht, was der Unterschied zwischen der ungeschriebenen Tatbestandsvoraussetzung der
Gebietsverträglichkeitund § 15 I Satz 1 BauNVO sein soll.
Bioshock Energy
13.2.2024, 15:35:53
Das würde mich auch interessieren.

F. Rosenberg 🦅
6.3.2024, 11:15:26
Fallen Synagogen und Moscheen auch unter Anlagen für kirchliche Zwecke?
agi
4.6.2024, 13:36:42
@ F. Rosenberg, ja da es sich hierbei auch um Gebäude handelt, die dem religiösen Zweck dienen.
David S.
11.6.2024, 16:44:53
Gerne einmal auf den Ursprungskommentar von Denislav Tersiski Bezug nehmen! :)

styx 🦦
9.8.2024, 10:38:29
Hey, die Prüfung der
Gebietsverträglichkeiterfolgt typisiert, d.h. maßgeblich ist, ob ein typisches Bauvorhaben dieser Art in einem typischen betroffenen Baugebiet möglich ist. Wenn das Bauvorhaben aufgrund seiner typischen Nutzungsweise störend wirkt, ist es daher gebietsunverträglich. Die Prüfung von § 15 I BauNVO erfolgt hingegen einzelfallbezogen, d.h. es wird geprüft, ob das konkrete Vorhaben doch gebietsverträglich ist. Das lässt sich ganz gut aus dem Wortlaut ableiten: § 15 I 1 BauNVO spricht von „Einzelfall“; die jeweiligen Abs. 1 der in der BauNVO geregelten Gebiete (aus denen sich das
Gebot der Gebietsverträglichkeitherleiten lässt) sprechen von „sonstigen nicht wesentlich störenden“ Einrichtungen (oder ähnlich formuliert).
Frederieke
22.4.2025, 17:39:59
Also habe ich das hier richtig verstanden, dass es nicht nur darauf ankommt, ob das Vorhaben die umliegenden Anlagen stört, sondern auch ob die umliegenden Anlagen das Vorhaben stört?
tigan
28.5.2025, 16:43:53
Genauso habe ich das auch verstanden. Soweit ich weiß muss in der Klausur dann aber auch immer auf das konkrete Vorhaben abgestellt werden. Es gibt bestimmt auch Umstände bei denen eine Krypta in einem Industriegebiet zulässig wäre.
Jakob Köhler
7.6.2025, 16:37:53
Könnte hier ein abweichendes Ergebnis durch das Bestehen der Kirche gerechtfertigt (oder zumindest vertretbar) sein? Die Kirche erfüllt den problematischen Tatbestand ebenso wie die Krypta. Der unterschied liegt allerings darin, dass die Krypta als Keller Raum sogar noch deutlich abgeschirmter und nahezu unsichtbar ist. Führt diese Aussangssituation nicht zu einem widersprüchlichen Ergebnis? Ist dann die
Gebietsverträglichkeitnicht sogar eher zu bejahen, wenn das Bauvorhaben lediglich in einer nahezu unsichtbaren und besser abgeschiertmen Erweiterung einer schon bestehenden Anlage besteht?

LouisaS
12.6.2025, 18:44:02
Hey, mich würde generell der Unterschied zwischen dem
Gebot der Gebietsverträglichkeitund dem
Gebietsprägungserhaltungsanspruchinteressieren. Ist das das gleiche? Oder gibt es Unterschiede?