Zulässigkeit eines Vorhabens in einem Sondergebiet

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Jurafuchs

Ehepaar E will ein Haus in der Gemeinde G errichten. Dieses wollen sie nutzen, um am Wochenende der Großstadt zu entfliehen. Der qualifizierte Bebauungsplan weist ein Wochenendhausgebiet aus.

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Einordnung des Falls

Zulässigkeit eines Vorhabens in einem Sondergebiet

Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt

1. Das Wochenendhausgebiet (§ 10 Abs. 1, Abs. 3 BauNVO) ist ein besonderer Gebietstypus der BauNVO.

Genau, so ist das!

Das Wochenendhausgebiet ist ein Sondergebiet, das der Erholung dient (§ 10 Abs. 1 BauNVO). Die Vorschrift nennt beispielhaft als weitere Sondergebiete das Ferienhausgebiet und das Campingplatzgebiet.
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2. Im Wochenendhausgebiet ist jede Wohnnutzung zulässig.

Nein, das trifft nicht zu!

Zulässig ist nur die Nutzung als Wochenendhaus (§ 10 Abs. 3 S. 1 BauNVO). In Abgrenzung zum Dauerwohnen muss es sich also um eine vorübergehende Wohnnutzung handeln.

3. Die von E geplante Nutzung ist zulässig, weil es sich um eine Nutzung als Wochenendhaus handelt.

Ja!

Zulässig ist nur die Nutzung als Wochenendhaus (§ 10 Abs. 3 S. 1 BauNVO). In Abgrenzung zum Dauerwohnen muss es sich also um vorübergehende Wohnnutzung handeln. E will das Haus nur vorübergehend zu Wohnzwecken nutzen, um an Wochenenden der Großstadt zu entfliehen.

4. Ist die Nutzung des Wochenendhauses auch unter der Woche zulässig?

Genau, so ist das!

Der Begriffsteil „Wochenend-“ bedeutet nicht, dass die jeweilige Behausung ausschließlich an Wochenenden benutzt werden darf. Entscheidend ist einzig, dass die Nutzung eine vorübergehende ist und durch einen kaum wechselnden Nutzerkreis erfolgt.
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