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Fall: Ansässigkeitserfordernis für sekundäre Niederlassungsfreiheit bei Gesellschaften
Sachverhalt
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Grundfall
Die spanische Staatsbürgerin T zieht von Barcelona nach Athen, um dort ihre eigene Tapas-Bar zu eröffnen. Griechenland untersagt die Eröffnung, da zum Schutz der griechischen Kultur nur griechische Staatsbürger Restaurants eröffnen dürfen.
Fall: Angehörige von Niederlassungswilligen
Die deutsche Lisa (L) hat ein Gap Year in Australien verbracht und dort die Australierin A geheiratet. L macht sich nun in Litauen mit einem Übersetzungsbüro selbstständig. A möchte nach Litauen zu L ziehen. Die Aufenthaltsgenehmigung wird ihr jedoch verweigert.