Zivilrecht
Sachenrecht
Vindikation & Eigentümer-Besitzer-Verhältnis
Wertersatz für nicht gezogene Nutzungen
Wertersatz für nicht gezogene Nutzungen
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Der geisteskranke V verpachtet seinen Weinhang in der Pfalz an P. P weiß von der Krankheit. Er ignoriert dies aber. Die Lese der erntereifen Trauben ist ihm aber dann doch zu viel Arbeit, weshalb er sie verkommen lässt.
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Einordnung des Falls
Wertersatz für nicht gezogene Nutzungen
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen V und P bestand eine Vindikationslage.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. V kann von P die Herausgabe der Nutzungen nach §§ 987 Abs. 1, 990 Abs. 1 BGB verlangen.
Nein, das trifft nicht zu!
3. V hat dennoch einen Anspruch auf Nutzungsersatz gegen P, wenn die Voraussetzungen der §§ 987 Abs. 2, 990 Abs. 1 BGB vorliegen.
Ja!
4. Hat P das Grundstück nach den Regeln zur ordnungsgemäßen Bewirtschaftung bewirtschaftet?
Nein, das ist nicht der Fall!
5. Da P auch bösgläubig war, besteht der Anspruch des V aus §§ 987 Abs. 2, 990 Abs. 1 BGB.
Ja, in der Tat!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
InDubioProsecco
10.6.2023, 11:03:50
Würde hier nicht parallel auch ein Anspruch aus §§ 989, 990 Abs. 1 Satz 1 BGB wegen Verschlechterung des Grundstücks bestehen?
Saufen_Fetzt
2.7.2023, 21:09:35
Würde mal davon ausgehen, dass die Trauben verkommen zu lassen, die Substanz des Grundstücks nicht beeinträchtigt, aber Deinem username zufolge bist Du da mehr vom Fach als ich 😃
CR7
21.1.2024, 16:43:44
@InDubioProsecco wenn tatsächlich ein Schaden entstanden ist, wüsste ich jetzt nicht, was dagegen spricht! Voraussetzungen liegen dem Grunde nach vor.