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Ausnahme: Gewöhnliche Erhaltungskosten
Sachverhalt
Reduziert auf das WesentlicheWie funktioniert Jurafuchs?
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Ausnahme: Gewöhnliche Lasten
K erwirbt von E ein Grundstück samt Haus. In den folgenden Jahren zahlt er regelmäßig die Grundsteuer. Zudem trägt K Erschließungskosten für eine Zufahrt. Es stellt sich heraus, dass Kaufvertrag und Auflassung nichtig waren.
Normalfall Verwendungsersatzanspruch des verklagten oder bösgläubigen Besitzers (§ 994 Abs. 2 BGB i.V.m. GoA)
Dieb D lässt eine defekte Bremse an dem gestohlenen Rad für €50 reparieren. Kurz darauf verlangt Eigentümer E von D das Fahrrad heraus.