Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Vermögensnachteil 3 - geprellter Lohn für illegale Tätigkeit
Vermögensnachteil 3 - geprellter Lohn für illegale Tätigkeit
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Gangsterboss T nötigt Gehilfen O zur Mitwirkung beim Schmuggel von Zigaretten. O verlangt zumindest den gesetzlichen Mindestlohn für die Tätigkeit. Nach einem bösen Blick von T, macht O keinen Mindestlohn geltend.
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Einordnung des Falls
Vermögensnachteil 3 - geprellter Lohn für illegale Tätigkeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Nach dem BGH liegt ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB).
Nein, das trifft nicht zu!
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