Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Vermögensnachteil 3 - geprellter Lohn für illegale Tätigkeit
Vermögensnachteil 3 - geprellter Lohn für illegale Tätigkeit
17. August 2025
8 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Gangsterboss T nötigt Gehilfen O zur Mitwirkung beim Schmuggel von Zigaretten. O verlangt zumindest den gesetzlichen Mindestlohn für die Tätigkeit. Nach einem bösen Blick von T, macht O keinen Mindestlohn geltend.
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