Strafrecht
BT 2: Diebstahl, Betrug, Raub u.a.
(Räuberische) Erpressung (§§ 253, 255 StGB)
Vermögensnachteil 4 - kein Anspruch auf Beute
Vermögensnachteil 4 - kein Anspruch auf Beute
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
O verabredet mit zwei Freunden einen Raub, wobei jeder einen Teil der Beute erhalten soll. Nach dem Raub verlangt O seinen Teil der Beute. Die beiden anderen drohen O mit einem empfindlichen Übel, sollte er seinen Teil verlangen. O verzichtet deshalb.
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Einordnung des Falls
Vermögensnachteil 4 - kein Anspruch auf Beute
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 1 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Liegt nach dem BGH ein Vermögensschaden bei O vor (§ 253 StGB)?
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
gova
24.6.2024, 18:15:42
Ist eine andere Ansicht vertretbar? Widerspricht diese Ansicht nicht der bisherigen Position des BGH in vergleichbaren Fällen (z.B. wirtschaftlicher
Vermögensbegriff), in denen der BGH das Argument bringt, dass eine Straffreiheit im „Ganovenumfeld“ verhindert werden soll.