Strafrecht
Strafrecht Allgemeiner Teil
Versuch und Rücktritt
Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Optimale Rettungsbemühungen und Pflichterfüllung
Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Optimale Rettungsbemühungen und Pflichterfüllung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
T vergiftet O. Die Menge ist nicht tödlich, was T aber nicht weiß. Kurz darauf bereut T die Tat und gibt O eine Pflanze, welche dieser für ein gutes Gegengift hält. In Wirklichkeit ist die Pflanze als Gegengift völlig ungeeignet.
Diesen Fall lösen 69,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Rücktritt beendeter Versuch - ernsthaftes Sichbemühen - Optimale Rettungsbemühungen und Pflichterfüllung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. T hat sich nach der Theorie der optimalen Rettungsbemühung als Pflichterfüllung „ernsthaft bemüht“ (§ 24 Abs. 1 S. 2 StGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vertreter der Theorie berufen sich insbesondere auf die objektiven Verpflichtungen des Täters.
Ja, in der Tat!
Fundstellen
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
lennart20
3.5.2023, 12:23:04
In der ersten Frage zur Theorie der optimalen Rettungsbemühung steht, dass das Opfer ins Krankenhaus gebracht wird. Das kann ich aber irgendwie nicht aus dem Sachverhalt entnehmen. Könnt ihr helfen?
Pepe & Partner
22.5.2023, 12:47:46
Da steht, dass es ins Krankenhaus gebracht werden müsste - für reine optimale Rettung. Insoweit finde ich es hier aber inkonsequent gelöst, da die optimale Rettungstheorie mit Pflichtanteil noch schärfer ist, als die erstgenannte Theorie. Bei dieser wird ein ernsthaftes Bemühen indes abgelehnt und hier dann bei identischem SV angenommen. Ergibt für mich persönlich keinen Sinn.
ninaor
24.11.2023, 14:37:26
Liebes Jurafuchs-Team, könnt ihr vielleicht erklären, warum nach der Theorie der optimalen Rettungsbemühungen ein lediglich als „gut“ empfundenes Gegengift und der Verzicht auf einen Notarzt ausreichen soll? Vielen Dank!
Max
15.10.2024, 17:22:30
Liebes Jurafuchsteam, es wäre super, wenn ihr die Antwortmöglichkeit auf "stimmt nicht" hinsichtlich des Vorliegens einer optimalen Rettungshandlung korrigieren könntet. Wie bereits hier im Thread erläuter stimmen ansonsten die Antwortmöglichkeit und die Subsumption nicht überein :) Vielen lieben Dank und beste Grüße!