Öffentliches Recht
VwGO
Feststellungsklage
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis in Bezug auf eine Sache
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis in Bezug auf eine Sache
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gemeinde G plant, eines der vielen Grundstücke der S für ein städtisches Sommerfest zu nutzen. S will gerichtlich feststellen lassen, dass G generell nicht befugt ist, Grundstücke der S zu benutzen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Feststellungsklage: Rechtsverhältnis in Bezug auf eine Sache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Statthaft ist die Feststellungsklage, wenn S ein Handeln oder Unterlassen der Gemeinde begehrt.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Rechtsverhältnisse können auch in Bezug auf Sachen bestehen.
Ja, in der Tat!
3. Die Frage, ob G die Grundstücke der S benutzen darf, ist darauf gerichtet, ob zwischen G und S eine Rechtsbeziehung in Bezug auf das Grundstück besteht.
Ja!
4. S will gerichtlich feststellen lassen, dass die G kein Recht auf Benutzung der Grundstücke hat. Statthaft ist die Feststellungsklage (§ 43 Abs. 1 VwGO).
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
David.
2.9.2023, 17:25:14
Wie ist denn im Rahmen der Definition des Rechtsverhältnisses, der Begriff der Sache zu definieren?
ehemalige:r Nutzer:in
17.1.2024, 11:09:50
hallo liebes JF-Team, wie grenzt man die
vorbeugende Unterlassungsklagedenn generell von der allg. FK ab? Falls es hierzu eine Aufgabe gibt, könnt ihr mich sehr gerne auch einfach auf diese verweisen :). LG Benny