Schulung für Betriebsratsmitglieder
Individualarbeitsrecht II (Rechte & Pflichten)
Rechte und Pflichten aus dem Arbeitsverhältnis
Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
4. April 2025
10 Kommentare
4,9 ★ (18.674 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Peter ist vor einem Jahr Vater geworden. In seiner neuen Rolle geht er voll auf. Seinen früheren Job als Lehrer an einer Volkshochschule will er deshalb nach der Elternzeit nur noch in Teilzeit ausüben.
Diesen Fall lösen 74,3 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Voraussetzungen für die Verringerung der Arbeitszeit
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 6 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen kann nach § 8 TzBfG ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit zustehen.
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Unabhängig von der Größe des Unternehmens kann ein Anspruch auf Verringerung der Arbeitszeit bestehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Peter muss länger als sechs Monate beschäftigt gewesen sein.
Ja, in der Tat!
4. Kann Peter einen Monat vor Rückkehr an die Volkshochschule die Verringerung der Arbeitszeit geltend machen?
Nein!
5. Damit Peter seinen Anspruch durchsetzen kann, muss er darlegen, dass keine betrieblichen Gründe dem entgegenstehen.
Nein, das ist nicht der Fall!
6. Peter hört trotz ordnungsgemäßem Antrag auch eine Woche vor seiner geplanten Rückkehr nichts von seinem Arbeitgeber. Muss er also in Vollzeit zurückkehren?
Nein, das trifft nicht zu!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Krümelinchen
23.2.2024, 21:52:45
Hallo. In dem kleinen Fall geht es um Peter. In der ersten Frage wird aber explizit nach Arbeitnehmerinnen gefragt. Die Antwort bezieht sich dann aber auf Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Das war etwas verwirrend.
Leo Lee
26.2.2024, 11:50:47
Hallo Krümelinchen, vielen Dank für dein Feedback! In der Tat waren hier die Formulierungen nicht konsequent, weshalb wir die Fragen und Antworten nunmehr angepasst haben in Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. Wir möchten uns die Gelegenheit nehmen und bei dir bedanken dafür, dass du uns dabei hilfst, die App zu perfektionieren und freuen und auf weiter Feedbacks von dir :)! Liebe Grüße – für das Jurafuchsteam – Leo

ShakespeareLebt
21.12.2024, 09:55:59
Wieso gilt der Anspruch auf Teilzeit als fingiert? Peter hatte dich die 3 Monatsfrist nicht eingehalten! Hätte der AG nicht nich einen Monat mehr Zeit gehabt, sich zu entscheiden?
dustin.u
2.4.2025, 17:57:05
@[ShakespeareLebt](14794) In der Aufgabenstellung, zu der die Lösung lautet, dass der Anspruch auf Teilzeit wie vom Arbeitnehmer beantragt gem. 8 V 2 TzBfG reduziert wird, steht drin, dass Peter die Reduzierung der Arbeitszeit entsprechend den gesetzlichen Voraussetzungen beantragt hat. Das bedeutet meines Erachtens auch, dass er nicht einen Monat sondern spätestens drei Monate vor Beginn der Reduzierung der Arbeitszeit den Antrag bei seinem Arbeitgeber gestellt hat.