Grundfall Austauschvertrag
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B verpflichtet sich gegenüber Rosalie (R) zum Erlass einer Gaststättenerlaubnis. R verpflichtet sich dafür, die in den den Räumlichkeiten der Gaststätte vorhandenen Toilettenräume barrierefrei zu gestalten.
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Einordnung des Falls
Grundfall Austauschvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat einen Verwaltungsakt gegenüber R erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 56 Abs. 1 S. 1 VwVfG regelt den sog. (öffentlich-rechtlichen) Austauschvertrag.
Ja, in der Tat!
3. Hier fehlt es an einer vertraglichen Gegenleistung der R. Ein Austauschvertrag scheidet aus.
Nein!
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