Grundfall Austauschvertrag
19. Februar 2025
7 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Behörde B verpflichtet sich gegenüber Rosalie (R) zum Erlass einer Gaststättenerlaubnis. R verpflichtet sich dafür, die in den den Räumlichkeiten der Gaststätte vorhandenen Toilettenräume barrierefrei zu gestalten.
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Einordnung des Falls
Grundfall Austauschvertrag
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. B hat einen Verwaltungsakt gegenüber R erlassen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 56 Abs. 1 S. 1 VwVfG regelt den sog. (öffentlich-rechtlichen) Austauschvertrag.
Ja, in der Tat!
3. Hier fehlt es an einer vertraglichen Gegenleistung der R. Ein Austauschvertrag scheidet aus.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Blotgrim
8.1.2023, 08:39:41
Wenn sie sich jetzt nur verpflichtet hätte "normale" Toiletten zu bauen, dann wäre es keine Gegenleistung von R oder? Weil Toiletten muss sie ja für ne Gaststätte zwingend haben... Lg
asanzseg
6.4.2023, 11:42:17
@Blotgrim. Naja das kommt drauf an. Die Behörde ist gezwungen eine Baugenehmigung immer dann zu erlassen wenn keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen. D.h. Im Regelfall wird falls bspw. Aus den Plänen des Antragstellers hervorgeht, dass best. Vorschriften (aus Landesrecht weil Gaststättengesetz ist Landesrecht) nicht eingehalten werden (ausreichend Toiletten, Brandschutz, Lärmschutz etc) entweder einen Verwaltungsakt mit Hinweis auf die Rechtslage, einen Verwaltungsakt mit der Auflage dass solche Toiletten eingebaut werden müssen, oder es handelt sich um ein großes Projekt und die Gemeinde wählt auf Grund der umfangreichen Regelungen einen öffentlich rechtlichen Vertrag. Die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften (sei es dass gesetzl. Barrierefreie Toiletten (bspw. In öffentlichen Einrichtungen) oder normale Toiletten im Gaststättengewerbe vorliegen müssen ist immer(!) Voraussetzung.) Schließlich verpflichtet sich die Gemeinde mit dem öffentlich rechtlichen Vertrag nur dahingehend DASS eine Baugenehmigung erfolgen wird. Die gesetzlichen Bestimmungen (abgesehen von Verfahrensvoraussetzungen für die Antragstellung) müssen immer eingehalten werden. Ich hoffe das hilft :)
Fenja
26.3.2024, 17:37:21
Ist ein Austauschvertrag immer ein
subordinationsrechtlicher Vertragoder kann er auch als
koordinationsrechtlicher Vertragbestehen?

Merle_Breckwoldt
2.4.2024, 15:18:52
Hallo Fenja, bei dem Austauschvertrag handelt es sich tatsächlich immer um einen subordinationsrechtlichen Vertrag! Das ergibt sich daraus, dass § 56 Abs. 1 Satz 1 VwVfG den Austauschvertrag benennt als "öffentlich-rechtlicher Vertrag im Sinne des § 54 Satz 2 [...]." § 54 Satz 2 VwVfG normiert nun aber gerade das, was als
subordinationsrechtlicher Vertragverstanden wird. Beste Grüße, Merle für das Jurafuchs-Team, @[Lukas_Mengestu](136780)

GutgläubigerRitter
12.9.2024, 16:12:02
Hallo Fenja, hallo Merle, korrigiert mich gerne, falls ich hier falsch liege, aber es gibt doch auch koordinationsrechtliche Austauschverträge, bspw. zwischen zwei Verwaltungsträgern (siehe Schoch/Schneider/Rozek, 4. EL November 2023, VwVfG § 56 Rn. 9). Deshalb finde ich die
Aussage, Austauschverträge seien immer subordinationsrechtliche Verträge, etwas ungenau. Das mag auf Austauschversträge i.S.d.
§ 56 VwVfGzutreffen. Die
Zulässigkeitvon koordinationsrechtlichen Austauschverträgen richtet sich dann aber (ohne die besonderen Voraussetzungen des
§ 56 VwVfG) nur nach §§ 54 S. 1, 57, 59 Abs. 1 VwVfG (Detterbeck, Allgemeines Verwaltungsrecht, 18. Aufl. 2020, Rn. 800 ff.). Viele Grüße :)