Landesrecht (im Aufbau)
Polizei- und Ordnungsrecht NRW
Polizeiliche Standardmaßnahmen
Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel
Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Polizistin P ist auf Streife am Dortmunder Phoenix-See. Schnell wird sie auf eine Gruppe Jugendlicher aufmerksam, die hochprozentigen Alkohol zu sich nehmen. P fordert die Jugendlichen auf, den Schnaps herauszugeben. Zähneknirschend kommen sie dem Verlangen nach.
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Einordnung des Falls
Anwendungsvorrang vor der polizeilichen Generalklausel
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Jede polizeiliche Maßnahme, die der Gefahrenabwehr dient, kann auf die Generalklausel (§ 8 Abs. 1 PolG NRW) gestützt werden.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. § 43 PolG NRW ermächtigt die Polizei zur Sicherstellung von Sachen. Sicherstellung ist die Aufhebung alten und die zielgerichtete Begründung neuen hoheitlichen Gewahrsams. Kann die Wegnahme des Alkohols auf die polizeiliche Generalklausel gestützt werden?
Nein, das trifft nicht zu!
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