Öffentliches Recht
Grundrechte
Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)
Betretungs- und Besichtigungsrechte bei Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
Betretungs- und Besichtigungsrechte bei Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG
21. August 2025
3 Kommentare
4,8 ★ (19.624 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Handwerker H betreibt allein eine kleine Werkstatt. Ein Beamter des Ordnungsamtes möchte die Einhaltung gewerblicher und baulicher Standards in der Werkstatt überprüfen. H lehnt dies mit Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.
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