Öffentliches Recht

Grundrechte

Unverletzlichkeit der Wohnung (Art. 13 GG)

Betretungs- und Besichtigungsrechte bei Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG

Betretungs- und Besichtigungsrechte bei Geschäftsräumen – Schutzbereich Art. 13 GG

5. Dezember 2025

8 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Handwerker H betreibt allein eine kleine Werkstatt. Ein Beamter des Ordnungsamtes möchte die Einhaltung gewerblicher und baulicher Standards in der Werkstatt überprüfen. H lehnt dies mit Verweis auf Art. 13 Abs. 1 GG ab.

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