Zivilrecht
BGB Allgemeiner Teil
Anfechtung der Willenserklärung
Bote übermittelt bewusst unrichtige Erklärung
Bote übermittelt bewusst unrichtige Erklärung
19. April 2025
7 Kommentare
4,8 ★ (17.213 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Chefin C schickt ihren Sekretär S los, um ein privates Angebot über den Kauf eines Autos zum Preis von €20.000 zu übermitteln. S hegt einen Groll gegen C und übermittelt Verkäufer V das Angebot von C mit einem Kaufpreis von €25.000. Dieser willigt ein.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Bote übermittelt bewusst unrichtige Erklärung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Zwischen C und V ist ein Kaufvertrag über das Auto zu €25.000 zustande gekommen.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der bewusst unrichtig übermittelnde Erklärungsbote haftet nach den Grundsätzen des Vertreters ohne Vertretungsmacht (§ 179 BGB analog).
Ja, in der Tat!
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