Außerdienstliche Kenntniserlangung 1
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S kauft gerade im REWE ein, als sie in der Tiefkühlabteilung bemerkt, wie ihre Nachbarin N eine Tiefkühlpizza in ihrer Handtasche versteckt und ohne zu bezahlen den Laden verlässt.
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Einordnung des Falls
Außerdienstliche Kenntniserlangung 1
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Anfangsverdacht gegen N besteht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. S ist verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren gegen N einleiten.
Nein!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
Laura
25.11.2021, 06:00:03
Wäre es was anderes, wenn die StAin eine schwere Straftat (bzw. ein Verbrechen) beobachtet hätte?
Lukas_Mengestu
25.11.2021, 10:04:50
Hallo Laura, vielen Dank für Deine Frage und herzlich willkommen im Forum! Bei schweren Straftaten wird in der Tat regelmäßig eine Verfolgungspflicht bestehen. Die Frage ist nur, ab wann die Pflicht zur Verfolgung eingreift. Die Rechtsprechung wägt im Einzelfall ab und verlangt, dass die "strafbare Handlung in die Phase seiner Dienstausübung [hineinreicht] und das privaten Interesse des Beamten am Schutz seiner Privatsphäre angesichts der Schwere der Straftat ein Überwiegen des öffentlichen Interesses" zurücktritt (vgl. BVerfG NJW 2003, 1030). Das BVerfG hat die "Schwere der Tat" noch als ausreichend bestimmbar angesehen und diese Abgrenzung insofern für verfassungsgemäß erklärt. In der Literatur versucht man die Trennlinie an Normen anzubinden. So wird teilweise die Unterscheidung danach getroffen, ob ein Verbrechen (dann ja) oder nur ein Vergehen (dann nein) im Raum steht, oder ob eine Katalogtat nach § 138 StPO vorliegt. (vgl. Peters, in: MüKo-StPO, 1.A. 2016, § 152 RdNr. 45 mwN). Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
frausummer
27.6.2022, 21:08:48
@[Lukas Mengestu](136780) meinst du mit Katalogtat wirklich § 138 StPO und nicht vll § 74 GVG?
Lukas_Mengestu
27.6.2022, 21:16:34
Lieben Dank für den Hinweis, @[frausummer](134011). Hier hat sich tatsächlich ein Fehler eingeschlichen. Gemeint war von mir nicht die StPO, sondern 138 Abs. 1 StGB. Aber da bestehen natürlich weite Schnittmengen zu 74 Abs. 2 GVG. Beste Grüße, Lukas - für das Jurafuchs-Team
Jakob G.
31.7.2022, 12:08:38
Eine weitere (etwas ältere) Ansicht stellt nicht auf § 138 StGB ab, sondern darauf, ob sich die außerdienstliche Wissenserlangung auf ein Verbrechen bezieht (vgl. Hellmann Rn 52)
DominickKantor
5.8.2023, 00:39:15
Für ein so klausurträchtiges Thema kommt die Maßstabsbildung hier zu kurz. Es wäre wünschenswert, wenn zumindest die verschiedenen Ansichten beleuchtet und die wichtigsten Argumente in den Fragen auftauchen.
Nils
15.12.2023, 16:40:07
https://www.iurastudent.de/streitstaende/strafrecht/trifft-das-strafverfolgungsorgan-auch-dann-eine-garantenpflicht-wenn-es-au