Außerdienstliche Kenntniserlangung 2
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Staatsanwältin S bekommt bei einem Feierabendbier in ihrer Stammkneipe mit, dass der am Nachbartisch sitzende T durch betrügerische Manipulationen eine Kreditzusage der B-Bank in Höhe von €20 Mio. erwirkt hat, die allerdings noch nicht ausgezahlt wurden.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Außerdienstliche Kenntniserlangung 2
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ein Anfangsverdacht gegen T besteht.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Staatsanwälte sind bei jeglicher Kenntniserlangung von Straftaten verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einleiten.
Nein!
3. Für S besteht hier eine Verfolgungspflicht.
Genau, so ist das!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
FW
24.9.2024, 15:19:41
Hi, Also das die Straftaten aus dem Katalog des § 138 StGB erfasst sind, ergibt Sinn. Welche anderen schweren Straftaten wären denn noch denkbar?