Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 1 Abs. 2 HGB
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 1 Abs. 2 HGB
5. Juli 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
H ist Hausmeister an einer Schule. Nebenbei betreibt er in den Pausen einen Kiosk, an dem er Snacks und Getränke an Schüler und Lehrer verkauft. Mitarbeiter hat er keine. Er macht durchschnittlich einen Umsatz von €3.000 und einen Gewinn von €900 pro Monat. Die Abrechnung macht er am Wochenende zu Hause selbst.
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Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 1 Abs. 2 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 7 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Indem H den Kiosk betreibt, ist er offen tätig (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
2. H betreibt den Kiosk planmäßig (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
3. H betreibt den Kiosk als Selbstständiger (§ 1 Abs. 1 HGB).
Genau, so ist das!
4. Indem H den Kiosk betreibt, übt er eine erlaubte Tätigkeit aus (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
5. H betreibt den Kiosk mit Gewinnerzielungsabsicht (§ 1 Abs. 1 HGB).
Ja!
6. Indem H den Kiosk betreibt, übt er eine freiberufliche, künstlerische oder wissenschaftliche Tätigkeit aus (§ 1 Abs. 1 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
7. Erfordert der Kiosk eine kaufmännische Einrichtung (§ 1 Abs. 2 HGB)?
Nein, das trifft nicht zu!
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