Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
19. Mai 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kioskinhaber K hat sich als Kleingewerbetreibender in das Handelsregister eintragen lassen. Er hat mittlerweile mehrere Kioske eröffnet, Mitarbeiter eingestellt und einen Monatsumsatz von €40.000. Er möchte nun die Löschung aus dem Handelsregister beantragen, um die Kaufmannseigenschaft wieder loszuwerden.
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Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kleingewerbetreibende können die Kaufmannseigenschaft wieder beseitigen, indem sie die Löschung aus dem Handelsregister veranlassen (§ 2 S. 3 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat die Kaufmannseigenschaft als Kleingewerbetreibender durch die Eintragung im Handelsregister erworben (§ 2 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. K betreibt mittlerweile ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB).
Ja!
4. K kann die Kaufmannseigenschaft wieder loswerden, indem er die Löschung seiner Firma aus dem Handelsregister beantragt (§ 2 S. 3 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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