Zivilrechtliche Nebengebiete
Handelsrecht
Der Kaufmannsbegriff
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
3. April 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

Kioskinhaber K hat sich als Kleingewerbetreibender in das Handelsregister eintragen lassen. Er hat mittlerweile mehrere Kioske eröffnet, Mitarbeiter eingestellt und einen Monatsumsatz von €40.000. Er möchte nun die Löschung aus dem Handelsregister beantragen, um die Kaufmannseigenschaft wieder loszuwerden.
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Einordnung des Falls
Kaufmann kraft Betrieb eines Handelsgewerbes, Handelsgewerbe iSv § 2 HGB
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 4 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Kleingewerbetreibende können die Kaufmannseigenschaft wieder beseitigen, indem sie die Löschung aus dem Handelsregister veranlassen (§ 2 S. 3 HGB).
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. K hat die Kaufmannseigenschaft als Kleingewerbetreibender durch die Eintragung im Handelsregister erworben (§ 2 S. 1 HGB).
Ja, in der Tat!
3. K betreibt mittlerweile ein Handelsgewerbe (§ 1 Abs. 2 HGB).
Ja!
4. K kann die Kaufmannseigenschaft wieder loswerden, indem er die Löschung seiner Firma aus dem Handelsregister beantragt (§ 2 S. 3 HGB).
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community

styx 🦦
16.8.2024, 11:15:08
Würde in der Praxis in einer solchen Situation ein Antrag auf Löschung aus dem Handelsregister bewilligt werden, auch wenn es sich um eine eintragungspflichtige Tatsache nach § 29 HGB handelt?
NF
9.1.2025, 17:06:12
Die Entscheidung hierzu trifft zunächst der zuständige Rechtspfleger am Registergericht. Ich kann mir vorstellen, dass dieser bei Zweifeln z.B. das Gewerbeamt über die angemeldete Löschung in Kenntnis setzt und um Stellungnahme bittet. Sollte das Handelsgewerbe aber nach der Löschung "bekannt" werden, könnte die erneute Eintragung per Zwangs
geld(§ 14 HGB) erzwungen werden, unabhängig von etwaig einschlägigen Buß
geld-oder Strafvorschriften.