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Grundrechtsträger: Kunstverbreiter
Sachverhalt
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Grundrechtsträger: Auch juristische Personen
Die P-GmbH produziert Skandalfilme des Splatter-Genres. Der neueste Schinken „Aluhüte vs. Corona-Zombies“ führt bei der Premiere zu Tumulten und wird daraufhin von der Kulturstaatsministerin kurzerhand verboten. Die P-GmbH sieht sich in ihrer Kunstfreiheit verletzt.
Kein Grundrechtsträger: Kunst-Nutzer
Diktator D, dessen Volk durch seine Misswirtschaft Hunger leidet, ist zu Besuch in Berlin. Bei einer exklusiven Veranstaltung im Bundeskanzleramt will B eine Plakette der Künstlerin C tragen, die das Wappentier des Staates A als Skelett zeigt. Der Einlass wird B deshalb verwehrt.