Referendariat
Die ZVR-Klausur
Vollstreckungsabwehrklage, § 767 ZPO
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Verbraucherwiderruf
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Verbraucherwiderruf
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Verbraucher S kauft von Unternehmerin G online ein Fahrrad. Die Widerrufsbelehrung fehlt. Als S nicht zahlt, verklagt G ihn erfolgreich auf Zahlung des Kaufpreises. Nach Verurteilung und zehn Monate nach Abschluss des Kaufvertrags erklärt S den Widerruf des Vertrags. G will vollstrecken.
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Einordnung des Falls
Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Verbraucherwiderruf
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. S kann zulässigerweise eine Vollstreckungsabwehrklage gegen G (§ 767 ZPO) erheben.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Vollstreckungsabwehrklage ist begründet, wenn S die Einwendung tatsächlich zusteht und nicht präkludiert ist.
Ja, in der Tat!
3. S ist mit der Einwendung des Widerrufs präkludiert (§ 767 Abs. 2 ZPO).
Ja!
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