Präklusion / maßgeblicher Zeitpunkt bei Verbraucherwiderruf

3. Februar 2026

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leichtmittelschwer

+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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Verbraucher S kauft von Unternehmerin G online ein Fahrrad. Die Widerrufsbelehrung fehlt. Als S nicht zahlt, verklagt G ihn erfolgreich auf Zahlung des Kaufpreises. Nach Verurteilung und zehn Monate nach Abschluss des Kaufvertrags erklärt S den Widerruf des Vertrags. G will vollstrecken.

Diesen Fall lösen 92,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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