Übergang von Erfüllung auf Surrogat
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Jurastudium und Referendariat.
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
K klagt gegen B auf Übereignung eines antiken Schreibtisches. Infolge eines Brandes wird der Tisch vollständig zerstört. B hat gegen seine Versicherung Anspruch auf Geldersatz für den Tisch. K klagt nun auf Abtretung dieses Anspruchs.
Einordnung des Falls
Übergang von Erfüllung auf Surrogat
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Es liegt eine Klageänderung vor.
Ja, in der Tat!
2. Es ist daher die Zustimmung des B erforderlich (§ 263 ZPO).
Nein!
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SDee
30.5.2024, 12:05:40
§ 264 ZPO spricht als Gesetzes Wortlaut davon, dass keine Klageänderung vorliegt. In der ersten Frage wird aber nach einer Klageänderung gefragt. Dogmatisch liegt vielleicht eine privilegierte Klageänderung vor, das geht aus der Frage aber so nicht hervor.
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Rick-energie🦦
17.7.2024, 22:43:26
Der Gesetzeswortlaut ist ein redaktioneller Fehlgriff. Dem Telos der Norm nach sind dort Klageänderungen geregelt, die nur stets zulässig sein sollen. Aber teile den Frust. In den Kapiteln hier kommt das so klar net zum Asudruck