Öffentliches Recht
VwGO
Allgemeine Leistungsklage
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohenden VA (grds. unzulässig, ausnahmsweise zulässig)
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohenden VA (grds. unzulässig, ausnahmsweise zulässig)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Weil R Streit mit der zuständigen Sachbearbeiterin S hat, rechnet er damit, dass S eine behördliche Gewerbeuntersagung (§ 35 Abs. 1 GewO) für Rs Betrieb erlassen wird. R will das verhindern, weil auch eine nur kurzfristige Schließung R finanziell ruinieren würde.
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Einordnung des Falls
Statthaftigkeit Leistungsklage: Vorbeugende Unterlassungsklage gegen drohenden VA (grds. unzulässig, ausnahmsweise zulässig)
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 3 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. R möchte den bevorstehenden Erlass der Gewerbeuntersagung und damit den Erlass eines Verwaltungsakts verhindern. Statthaft ist die vorbeugende Anfechtungsklage.
Nein, das trifft nicht zu!
Jurastudium und Referendariat.
2. Der vorbeugende Rechtsschutz in Form der vorbeugenden Unterlassungsklage ist gegen den Erlass eines Verwaltungsakts stets zulässig.
Nein!
3. Der vorbeugende Rechtsschutz gegen den Erlass eines Verwaltungsakts ist nur ausnahmsweise zulässig, wenn ein besonderes Rechtsschutzbedürfnis besteht.
Genau, so ist das!
Jurastudium und Referendariat.