Zivilrecht
Kreditsicherungsrecht
(Gutgläubiger) Erwerb von Forderung und Sicherung durch Dritte
Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Um die Kreditforderung des G gegen S abzusichern, tritt S2 der Schuld des S bei. Kurz darauf ficht S2 seine Beitrittserklärung wirksam an. Nichtsdestotrotz tritt G die Forderungen gegen S und S2 an den Dritten D ab. Von der Anfechtung weiß D nichts. S ist zahlungsunfähig.
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Einordnung des Falls
Schuldbeitritt: Unwirksamkeit des Schuldbeitritts - kein gutgläubiger Forderungserwerb
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Aufgrund der Anfechtung ist die Beitrittserklärung des S2 rückwirkend beseitigt (§ 142 Abs. 1 BGB).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. D konnte von G trotz der erklärten Anfechtung einen Zahlungsanspruch gegen S2 gutgläubig erwerben.
Nein, das ist nicht der Fall!
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