Gutgläubiger Zweiterwerb der Buchgrundschuld
2. September 2025
4 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

G ist fälschlicherweise als Gläubiger einer tatsächlich nicht bestehenden Grundschuld am Grundstück des E im Grundbuch eingetragen. G überträgt die Grundschuld an Interessent I.
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