5000+Zinsen als Nebenforderung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Kläger K aus Köln verklagt den Beklagten B aus Bonn auf Kaufpreiszahlung. Sein Antrag lautet: „ (…) € 5.000 nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit Rechtshängigkeit zu zahlen“.
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Einordnung des Falls
5000+Zinsen als Nebenforderung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Bei einem Streitgegenstand von bis zu €5.000,00 sind grundsätzlich die Amtsgerichte sachlich zuständig, ab €5.000,01 die Landgerichte (§§ 71 Abs. 1, 23 Nr. 1 GVG).
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Sachlich zuständig ist das Landgericht (§ 71 Abs. 2 GVG), da K von B (mit Zinsen) mehr als € 5.000 verlangt.
Nein, das ist nicht der Fall!
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