Öffentliches Recht
Grundrechte
Allgemeines Persönlichkeitsrecht (Art. 2 Abs. 1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG)
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Schutz auch vor nur kurzzeitiger Datenerhebung bei sofortiger anschließender Löschung
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Schutz auch vor nur kurzzeitiger Datenerhebung bei sofortiger anschließender Löschung
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Bundesland B nimmt an seinen Autobahnen automatisierte KFZ-Kennzeichenkontrollen im Rahmen von Personenfahndungen vor. Soweit ein nicht bei der Fahndung gesuchtes Kennzeichen erfasst wird, werden diese "Nichttreffer" sofort nach Erfassung wieder gelöscht.
Diesen Fall lösen 55,1 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Recht auf informationelle Selbstbestimmung: Schutz auch vor nur kurzzeitiger Datenerhebung bei sofortiger anschließender Löschung
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Auch die Automodelle werden teilweise erfasst. Sie werden aber stets automatisch aus den Fotos geschnitten. Die Erfassung der Modelle stellt dennoch einen Grundrechtseingriff dar.
Nein, das ist nicht der Fall!
Jurastudium und Referendariat.
2. Das Kennzeichen von Autofahrer F wird als "Nichttreffer" sofort gelöscht. Die vorige Erfassung greift dennoch in seine Grundrechte ein.
Ja, in der Tat!
Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!
Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
RedPrometheus
15.2.2023, 10:33:17
Dieser Fall kam beim 1. Examen in Niedersachsen im Frühjahr 2021 dran.
Nora Mommsen
16.2.2023, 11:08:37
Hallo RedPrometheus, danke für die Information! Wir haben den Fall entsprechend getaggt. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
asanzseg
7.3.2023, 14:10:17
und in NRW... spreche aus eigener Erfahrung :D
QuiGonTim
27.6.2024, 11:20:37
Liebes Jurafuchsteam, vielen Dank für die Aufbereitung des Falls. Allerdings sind bei mir ein paar Fragen offen geblieben. (1)
EingriffsbegriffDer Schwerpunkt des Falls liegt anscheinend auf der Eingriffsqualität der kurzfristigen Datenspeicherung (und ggf. Verwendung im Rahmen des Datenabgleichs). Hat das Gericht einen bekannten Eingriffbegriff zugrundegelegt, um einen Maßstab zu bilden? Und wie sollte man diesbezüglich der Klausur sinnvollerweise vorgehen? (2) Schutzbereichsbestimmung durch die
BehördeAnscheind wird die Eingriffsqualität der Datenspeicherung durch das Vorliegen eines behördlichen Interesses an den Daten begründet. Führt dies nicht letztlich zu dem systemwidrigen Ergebnis, dass die grundrechtsverpflichtete
Behördedruch die Formulierung ihres Dateninteresses die Eingriffsschwelle selbst bestimmt?