Schulung für Betriebsratsmitglieder
Individualarbeitsrecht I (Einführung)
Anbahnung des Arbeitsverhältnisses
Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
20. Mai 2025
13 Kommentare
4,8 ★ (37.257 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B sucht auch jemanden zur Aktualisierung der Instagram Seite ihrer Bar. In der Stellenanzeige verlangt sie, dass die Bewerber:innen „Deutsch als Muttersprache“ sprechen. B lehnt S' Bewerbung ab. S spricht fließend Deutsch, ist aber in Madrid aufgewachsen.
Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Anwendungsbereich des AGG eröffnet?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat B die S durch die Stellenanzeige und die spätere Ablehnung unmittelbar benachteiligt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat B die S durch die Stellenanzeige und die spätere Ablehnung mittelbar benachteiligt?
Ja, in der Tat!
4. Da es bei der Pflege des Instagram-Accounts besonders auf die deutsche Sprache ankommt, ist die Benachteiligung gerechtfertigt.
Nein!
5. Aufgrund der mittelbaren Benachteiligung kann S Ersatz für die Kosten ihrer erfolglose Bewerbung verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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