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Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
19. Februar 2025
12 Kommentare
4,8 ★ (31.181 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
B sucht auch jemanden zur Aktualisierung der Instagram Seite ihrer Bar. In der Stellenanzeige verlangt sie, dass die Bewerber:innen „Deutsch als Muttersprache“ sprechen. B lehnt S' Bewerbung ab. S spricht fließend Deutsch, ist aber in Madrid aufgewachsen.
Diesen Fall lösen 68,4 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.
Einordnung des Falls
Stellenanzeige – Deutsch als Muttersprache
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 5 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Ist der Anwendungsbereich des AGG eröffnet?
Ja!
Jurastudium und Referendariat.
2. Hat B die S durch die Stellenanzeige und die spätere Ablehnung unmittelbar benachteiligt?
Nein, das ist nicht der Fall!
3. Hat B die S durch die Stellenanzeige und die spätere Ablehnung mittelbar benachteiligt?
Ja, in der Tat!
4. Da es bei der Pflege des Instagram-Accounts besonders auf die deutsche Sprache ankommt, ist die Benachteiligung gerechtfertigt.
Nein!
5. Aufgrund der mittelbaren Benachteiligung kann S Ersatz für die Kosten ihrer erfolglose Bewerbung verlangen.
Nein, das ist nicht der Fall!
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Fragen und Anmerkungen aus der Jurafuchs-Community
yolojura
11.1.2023, 11:17:36
Könnte man hier nicht auch eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Merkmals der Herkunft annehmen? Schließlich wurde A auch abgelehnt, weil er aus Madrid stammt.

Nora Mommsen
11.1.2023, 12:27:57
Hallo yolojura, es liegt zwar nahe, aber das Differenzierungsmerkmal die Muttersprache ist von dem der Herkunft/Staatsbürgerschaft zu unterscheiden. Es ist zwar oft deckungsgleich, aber eben nicht identisch, sodass es vorliegend eine mittelbare und keine unmittelbare Benachteiligung darstellt. Es wäre ja z.B. denkbar, dass jemand in Deutschland mit zwei spanischen Eltern aufgewachsen ist und daher Deutsch spricht, die Muttersprache aber Spanisch ist. Daran merkst du das die Herkunft nicht der direkte Anknüpfungspunkt ist. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Saufen_Fetzt
5.2.2023, 21:02:47
Was sind denn bitte Bewerbungskosten? :D
cann1311
6.2.2023, 12:36:36
Porto etc für schriftliche Bewerbungen denke ich mal
Saufen_Fetzt
6.2.2023, 23:18:24
Wer sich in 2023 mit Papier bewirbt und wer wegen €1.60 eine Welle macht — beide haben die Kontrolle über ihr Leben verloren.

Nora Mommsen
11.2.2023, 13:13:57
Hallo saufen_fetzt und cann1311, genau wie schon gesagt kann darunter z.B. Porto fallen. Aber auch die Anfahrt für ein Bewerbungsgespräch könnten Bewerbungskosten darstellen, also sowohl Fahrt als auch Übernachtungskosten. Viele Grüße, Nora - für das Jurafuchs-Team
Strand Spaziergang
22.3.2023, 19:36:17
Einige Firmen ersetzen Anfahrtskosten zum Bewerbungsgespräch, zumindest bei längeren Distanzen. Gibt es dafür eine Rechtsgrundlage, oder ist das freiwillig?
Blotgrim
5.5.2023, 08:54:35
Also man könnte an 662 und dann 670 für die Kosten denken, laut meinem prof ist das aber dispositiv. Das heißt der Arbeitgeber kann es explizit ausschließen. Außerdem ist das nur bei sufgeforderter Vorstellung so

Dieetwasanderejuristin
10.7.2023, 16:02:15
Auch Anfahrtskosten fallen darunter soweit ich weiß
galapagosgarry
24.11.2023, 13:05:55
Derjenige, der zur persönlichen Vorstellung auffordert (also der potentielle Arbeitgeber), ist dazu verpflichtet, die Kosten die im Zusammenhang mit der persönlichen Vorstellung entstehen, zu ersetzen. Dies kann er aber von vorne herein ausschließen, bspw. mit einem entsprechenden Hinweis bei der Einladung zum Vorstellungsgespräch.