Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Gegenstand/Umfang des Schriftformgebots, § 14 TzBfG
Bauzeichnerin B möchte ein Sabbatical nehmen. Da sie für ein Jahr ausfällt, sucht Arbeitgeber A eine Vertretung für sie. V und A einigen sich über den Abschluss des befristeten Arbeitsvertrages. Allein die Befristungsabrede wird schriftlich fixiert und von beiden unterschrieben.
Zivilrecht > BGB Allgemeiner Teil
Einheitliche Vertragsurkunde, § 14 TzBfG
Hotelbetreiberin H möchte befristet für die Sommersaison Kellner K anstellen. Die Befristungsabrede ist im Arbeitsvertrag schriftlich geregelt. Neben dem Arbeitsvertrag existiert eine Anlage zum Dienstwagen. Nur die Anlage unterzeichnen H und K eigenhändig.