Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
1. Juli 2025
2 Kommentare
4,7 ★ (2.919 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rumämin R ist in Belgien Jahre lang selbstständig als Klempnerin tätig. R stellt bei den rumänischen Behörden den Antrag ihr die Ausübung des Berufs auch in Rumänien zu erlauben. Dies wird abgelehnt, da R nicht die erforderlichen beruflichen Qualifikationen besäße.
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Einordnung des Falls
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Anwendungsbereich ist vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
2. Die Niederlassungsfreiheit begünstigt gemäß Art. 49 Abs. 1 AEUV nur Unionsbürger anderer Staatsangehörigkeiten. Die eigenen Staatsbürger können sich dagegen nicht darauf berufen.
Nein!
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