Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Rumämin R ist in Belgien Jahre lang selbstständig als Klempnerin tätig. R stellt bei den rumänischen Behörden den Antrag ihr die Ausübung des Berufs auch in Rumänien zu erlauben. Dies wird abgelehnt, da R nicht die erforderlichen beruflichen Qualifikationen besäße.
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Einordnung des Falls
Berufung durch Inländer: Rückkehrerfälle
Die Jurafuchs-Methode schichtet ab: Das sind die 2 wichtigsten Rechtsfragen, die es zu diesem Fall zu verstehen gilt
1. Der sachliche Anwendungsbereich ist vorliegend eröffnet.
Ja, in der Tat!
Jurastudium und Referendariat.
2. Die Niederlassungsfreiheit begünstigt gemäß Art. 49 Abs. 1 AEUV nur Unionsbürger anderer Staatsangehörigkeiten. Die eigenen Staatsbürger können sich dagegen nicht darauf berufen.
Nein!
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