Öffentliches Recht
Europarecht
Niederlassungsfreiheit, Art. 49 AEUV
Gesellschaften, Art. 54 Abs. 2 AEUV
Gesellschaften, Art. 54 Abs. 2 AEUV
30. August 2025
7 Kommentare
4,7 ★ (7.063 mal geöffnet in Jurafuchs)
+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
Die Gutmensch- Gesellschaft G stellt aus alten Reifen Flip Flops her. G wurde in Deutschland gegründet. Die Hauptverwaltung von G befindet sich in Paris, während sich die Hauptniederlassung in Sri Lanka befindet. Geschäftsführerin der G ist die Engländerin K.
Diesen Fall lösen 0,0 % der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

Jurafuchs ist eine Lern-Plattform für die Vorbereitung auf das 1. und 2. Juristische Staatsexamen. Mit 15.000 begeisterten Nutzern und 50.000+ interaktiven Aufgaben sind wir die #1 Lern-App für Juristische Bildung. Teste unsere App kostenlos für 7 Tage. Für Abonnements über unsere Website gilt eine 20-tägige Geld-Zurück-Garantie - no questions asked!