Examensrelevante Rechtsprechung

Rechtsprechung Zivilrecht

Familien- und Erbrecht

Unwirksames „testamentum mysticum“ – es genügt nicht, dass sich Erbe aus Anlage ergibt

Unwirksames „testamentum mysticum“ – es genügt nicht, dass sich Erbe aus Anlage ergibt

27. August 2025

13 Kommentare

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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)

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F und M setzen sich durch gemeinschaftliches Testament wirksam gegenseitig als Erben ein. „Schlusserben: Freunde aus Anlage 7.“ Die ausgedruckte und datiert unterschriebene Anlage 7 nennt Fs engste Freunde X und Y. F stirbt. M setzt seine Tochter T als Alleinerbin ein. M stirbt.

Diesen Fall lösen [...Wird geladen] der 15.000 Nutzer:innen unseres digitalen Tutors "Jurafuchs" richtig.

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