Examensrelevante Rechtsprechung
Rechtsprechung Zivilrecht
Familien- und Erbrecht
Unwirksames „testamentum mysticum“ – es genügt nicht, dass sich Erbe aus Anlage ergibt
Unwirksames „testamentum mysticum“ – es genügt nicht, dass sich Erbe aus Anlage ergibt
27. August 2025
13 Kommentare
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+++ Sachverhalt (reduziert auf das Wesentliche)
F und M setzen sich durch gemeinschaftliches Testament wirksam gegenseitig als Erben ein. „Schlusserben: Freunde aus Anlage 7.“ Die ausgedruckte und datiert unterschriebene Anlage 7 nennt Fs engste Freunde X und Y. F stirbt. M setzt seine Tochter T als Alleinerbin ein. M stirbt.
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